Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer Software zur digitalen Überwachung technischer Entwässerungssysteme. Sie gelten für Betreiber dezentraler Abwasseranlagen, Wartungspartner und technische Inspektoren.
Die Software unterstützt die Verwaltung dezentraler Abwasseranlagen, die Planung von Wartungszyklen und die Dokumentation technischer Inspektionen. Digitale Prüfprotokolle und Monitoring-Dashboards dienen der Betriebsüberwachung und Infrastrukturplanung. Die Bereitstellung erfolgt als webbasierte Anwendung; eine lokale Installation ist nicht vorgesehen.
Betreiber sind verantwortlich für die Richtigkeit der eingegebenen Anlagendaten und die fristgerechte Durchführung der dokumentierten Wartungsarbeiten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Die Software ersetzt keine behördlichen Prüfungen oder gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen durch autorisierte Fachkräfte.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Dateneingaben, verspätete Wartungsmaßnahmen oder die Nichtbeachtung von Alarmmeldungen entstehen. Die technische Verfügbarkeit wird mit angemessener Sorgfalt sichergestellt, jedoch ohne Garantie für ununterbrochenen Betrieb. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Alle Anlagendaten werden auf Servern innerhalb Österreichs gespeichert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Die Nutzung erfolgt auf Basis eines monatlich kündbaren Abonnements. Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail an info@chainoflakesseptic.com zu richten. Mit der Kündigung erlischt der Zugang zur Software; exportierte Prüfprotokolle bleiben dem Betreiber in gängigen Formaten verfügbar.
Wir behalten uns vor, diese Bedingungen anzupassen, sofern sich gesetzliche Rahmenbedingungen oder der Funktionsumfang der Software ändern. Über wesentliche Änderungen informieren wir per E-Mail mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die angepassten Bedingungen als angenommen.